Da sich im Regelwerk des Deutschen Sportschiedsgerichts etwas geändert hat und dadurch der Text mit dem Verweis auf diese anzupassen war, gibt es eine neue Version der DKB-Anti-Doping-Vereinbarung.
Es wird bei Neueinreichung nur noch diese Version (04-2025) akzeptiert!
Bereits vorhandene Vereinbarungen (Version 07-2019 oder später) behalten weiterhin Gültigkeit.