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Aktuelle Corona-Bestimmungen in Baden-Württemberg

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ACHTUNG: Mit Beschluss der Landesregierung BW vom 02.04.2022 gilt in Baden-Württemberg ab dem 03.04.2022 eine neue Corona-VO.

 

Alle bisherigen Maßnahmen wurden aufgehoben, es besteht nur noch eine Freiwilligkeit nach § 2 Corona-VO BW : "Die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen, eine ausreichende Hygiene, das Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske(FFP2 oder vergleichbar) in öffentlich zugänglichen geschlossenen Innenräumen und das regelmäßige Belüften von geschlossenen Räumen werden generell empfohlen"
 

Damit entfällt auch ab sofort das Erstellen und der bisher notwendige Versand der Hygienekonzepte an den Gegner. Ausnahme gilt nur dann, wenn ein Bahnbetreiber / Kommune / Gemeinde aufgrund seines / ihres Hausrechts abweichende Regelungen von der aktuellen Corona-VO anordnet. Diese Abweichungen müssen dann dem Gegner vorab mitgeteilt werden.

 

Es wird aber trotzdem an die Klubs / Mannschaften appelliert, die Freiwilligkeit der Maßnahmen nach Ziffer 2 der aktuellen Corona-VO gerne noch zu nutzen, solange die Infektionszahlen weiter auf so hohem Niveau liegen wie derzeit. Wir sollten weiter vorsichtig bleiben, gerade auch wegen des hohen Altersdurchschnitts in unserem Sport und den daraus resultierenden Gefährdungspotenzialen für die Risikogruppen.